Honorar und Kosten

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) oder bei Kostenerstattungstherapien an den Kriterien des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) der gesetzlichen Krankenkassen. 

PKV/Beihilfe

Privatpatienten haben in der Regel die Möglichkeit die Kosten der Therapie (gemäß GOP) über ihre Krankenkasse abzurechnen. Die Erstattung hängt von ihrem jeweiligen Tarif ab. 

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Ihre Versicherungsbedingungen. 

GKV

Die gesetzlichen Krankversicherungen erstatten unter bestimmten Bedingungen die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis. 

Hierzu muss ein entsprechender Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

Selbstzahler:in

Nicht zuletzt die langen Wartezeiten auf Therapieplätze bedingen eine Zunahme der eigens finanzierten Behandlungen. Vielfältige weitere Gründe erfordern es manchmal in Eigenleistung zu gehen. Das Honorar richtet sich auch hier an der Gebührenordnung der Psychotherapeut:innen.

Beratung

Das Stundenhonorar (50 min) beträgt 150 EUR pro Sitzung, eine Doppelstunde (100 min) 260 EUR. 

Bezüglich des Supervisionshonorars gebe ich gern per Mail Auskunft.

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